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Wissenswertes & Dokumente

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Häufig gestellte Fragen

Wie erfolgt die Übergabe der Verwaltung bei einem Verwalterwechsel?
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Nach Bestellung durch die Eigentümer übernehmen wir die Verwaltung geordnet vom bisherigen Verwalter. Daten, Abrechnungen und offene Punkte werden strukturiert übergeben.

Können Sie mich beim Verkauf oder Kauf unterstützen?
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Ja. Wir erstellen die Bewertung, Vermarktung, Exposé, koordinieren Besichtigungen und begleiten bis zur erfolgreichen Wohnungsübergabe.

Wie läuft ein Verkaufsprozess ab?
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Bewertung – Vorbereitung – Vermarktung – Besichtigungen – Verhandlungen – Kaufvertrag – Übergabe.

Wann erfolgt die Betriebskostenabrechnung?
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Die Abrechnung erfolgt in der Regel bis zum 30. Juni des Folgejahres.

Wie bekomme ich Einsicht in Unterlagen zur Liegenschaft?
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Eigentümer können Einsicht verlangen. Bitte melden Sie Ihr Anliegen schriftlich bei uns an.

Wie bestimmen Sie den Mietpreis?
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Anhand Marktanalyse, Vergleichsobjekte, gesetzlicher Vorgaben (z.B. Richtwert), Lage und Zustand.

Wie läuft eine Eigentümerversammlung ab?
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Eine ordentliche Versammlung findet üblicherweise alle 2 Jahre statt. Sie umfasst Berichte, geplante Maßnahmen, Abrechnungen und Beschlussfassungen.

Wie verhalte ich mich bei Lärm oder Nachbarschaftskonflikten?
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Es wird empfohlen, zunächst das Gespräch mit dem betreffenden Nachbarn zu suchen. Bei anhaltenden Störungen können Sie sich an uns wenden. In akuten Fällen (z.B. nächtliche Ruhestörung, Bedrohung) ist die Polizei zu verständigen.

Wie kann ich ein Suchprofil übermitteln?
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Sie können Ihr Suchprofil online übermitteln. Wir informieren Sie automatisch, sobald ein passendes Objekt verfügbar ist.

Welche Kriterien kann ich beim Suchprofil angeben?
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Lage, Größe, Zimmer, Preisrahmen, oder bestimmte Austattungswünsche.

Wie und wann bezahle ich die Miete?
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Die Miete ist spätestens bis zum 5. Werktag des Monats zu überweisen. Kontodaten und Verwendungszweck entnehmen Sie Ihrer Mietvorschreibung.

Muss ich eine Haushaltsversicherung abschließen?
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Eine Haushaltsversicherung wird dringend empfohlen. Sie schützt Ihr Inventar sowie Schäden gegenüber Dritten.

Was muss ich bei der Wohnungsrückgabe beachten?
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Die Wohnung ist vollständig geräumt, gereinigt und in ordentlichem Zustand zu übergeben. Sämtliche Schlüssel müssen vollständig übergeben werden. Schäden über die normale Abnutzung hinaus sind vorab zu beheben.

An wen melde ich Schäden oder Mängel?
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Bitte melden Sie Schäden direkt per E-Mail an office@vf-immobilien.at, möglichst mit kurzer Beschreibung und Fotos.

Alle Dokumente an einem Ort

Ob Anmeldeformulare, Mieterservice oder Behördenwege – hier finden Sie alle wichtigen Unterlagen schnell und unkompliziert.

Noch Fragen offen?

Entdecken Sie unsere Leistungen – mit Herz, Verstand und einem offenen Ohr für Ihre Anliegen.

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